Praxis

Behandlungsablauf

Für die Erstanamnese sollten Sie etwas Zeit mitbringen. Bereits vor unserem ersten Gespräch erhalten Sie von mir einen Fragebogen zu Ihrer eigenen Krankheitsgeschichte und derjenigen Ihrer Herkunftsfamilie zum Ausfüllen. Beim ersten ausführlichen Gespräch werden wir zudem ihr aktuelles Beschwerdebild genau erfassen. Die homöopathische Erstanamnese dauert aufgrund des umfangreichen Gesprächs zwischen 2–3 Stunden, bei Kindern ca. 1–2 Stunden.

Nach dem Erstgespräch werte ich die Fallaufnahme (Repertorisation) aus. Der zeitliche Aufwand für die Mittelfindung (ohne ihre Gegenwart) beträgt ca. 45–90 Minuten.

Die Behandlungsabstände richten sich nach ihren Beschwerden. Sie liegen in der Regel aber zwischen 6–10 Wochen. Hier werden der Verlauf und das weitere Vorgehen besprochen. Für die Folgebehandlungen muss mit einem Zeitaufwand von ca. 30–60 Minuten gerechnet werden. Gerne stehe ich Ihnen während dieser Zeit auch bei allfälligen Fragen und akuten Krankheiten zur Verfügung.

Durch regelmässige stichwortartige Aufzeichnungen können Sie die Behandlung aktiv unterstützten. Dazu gehört auch eine aufmerksame Selbstbeobachtung, Offenheit und Geduld.

Behandlungskosten

Der Tarif beträgt Fr. 150.— pro Stunde und wird in Einheiten von fünf Minuten berechnet. Die Bearbeitung nach der Konsultation sowie telefonische oder E-Mail-Beratungen werden zum gleichen Tarif verrechnet. Der Mindesttarif pro Beratung beträgt 15 Minuten.

Für Beratungen übers Wochenende wird ein Ansatz von Fr. 216.— pro Stunde erhoben.

Terminverschiebung/ -absage

Ein vereinbarter Termin ist für uns beide verbindlich. Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, mir dies spätestens 24 Stunden vorher telefonisch mitzuteilen. Nicht eingehaltene Termine werden zum entsprechenden Tarif in Rechnung gestellt.

Krankenkassenrückvergütung

Die Leistungen meiner Praxis werden von allen Krankenkassen anerkannt.
Die anfallenden Behandlungskosten werden von der Zusatzversicherung für Alternativ- oder Komplementärmedizin übernommen. Die Vergütungen betragen in der Regel 75 – 90 %.
Um den genauen Umfang der Kosten- übernahme zu erfahren, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenkasse.